Neben Basaliomen sind bei den Hauttumoren noch die gutartigen Hautveränderungen wie Naevi, Hautfibrome, Hautzysten zu nennen.
Bei den bösartigen Tumoren sind es vor allem das Spinaliom und das Melanom.
Bei den eindeutig gutartigen Befunden können wir mit Hilfe des Lasers den Befund abtragen und eine narbenfreie Wundheilung erzielen, so dass keine kosmetisch störenden Befunde vebleiben.
Besteht der Verdacht auf Malignität (Bösartigkeit) des Befundes, so ist die Entfernung des betroffenen Areals und die exakte histopathologische Untersuchung notwendig. Handelt es sich um einen besonders grossen oder für eine ästhetische Rekonstruktion kompliziert sitzenden Befund, so ist eine Probebiopsie sinnvoll, um dann das weitere Vorgehen besser entscheiden zu können.